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Aktuelles in der GemeindeImpfungen
Pflichtimpfung gegen Kinderlähmung
Verfahren :
Bescheinigung des Arztes betreffend Pflichtimpfungen gegen Kinderlähmung bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Die Bescheinigung sollte folgendes beinhalten :
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kindes
- die Daten der vier vorgenommenen Impfungen
- der Stempel und die Unterschrift des Arztes
Kosten : gratis
Einreichdatum : Impfungen können ab 2 Lebensmonat des Kindes vorgenommen werden.
Uns kontaktieren
Gemeindeverwaltung Burg-ReulandKönigshofstraße, Thommen, 64
4790 Burg-Reuland
Tel: 080 32 90 14
Fax: 080 32 99 15
Mail: info@burg-reuland.be