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Aktuelles in der GemeindeSterbefälle
Sterbeanzeige
Bei einem Sterbefall müssen 1 großjähriger Abmelder (Zeugen) bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden, in welcher die Person verstorben ist.
Bei den Abmeldern sollte es sich um Familienangehörige handeln. Dies ist jedoch keine Pflicht. Auch Bekannte oder z.B. Bedienstete eines Bestattungsunternehmens können die Abmeldung vornehmen.
Die Abmelder müssen im Standesamtszimmer vorstellig werden und nachstehende Unterlagen vorlegen :
- Todesbescheinigung des Arztes
- eigenen Personalausweis
- Personalausweis des Verstorbenen
wenn vorhanden, müssen nachstehende Unterlagen ebenfalls vorgelegt werden :
- Heiratsbuch des Verstorbenen
- Führerschein des Verstorbenen
- Willenserklärung bezüglich der Bestattungsart
Auszug aus der Sterbeurkunde
- Vorgehensweise : Auszüge aus einer Sterbeurkunde dürfen ausgehändigt werden an Angehörige und Bezugspersonen des Verstorbenen. Um ihren Bezug zum Verstorbenen zu belegen, müssen die Antragsteller ihren Personalausweis vorzeigen. Rechtsanwälte und diverse Verwaltungen dürfen auch Sterbeurkunden anfragen.
- Preis :
- 3,00 Euro (für Verwaltungszwecke, soziale Gesetze)
- gratis für Kriegsrentenzwecke, Miliz und Wahlgesetz
- 1,00 Euro bei mehrfachem Ausstellen derselben Urkunde (ab zweitem Exemplar)
- Aushändigungsfrist : nach Unterschrift des Standesbeamten höchstens 1 bis 3 Tage.
Bestattung
Die Bestattungserlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, welche die Sterbeanzeige entgegen genommen hat.
Eine zusätzliche Bestattungserlaubnis wird von der Gemeinde ausgestellt, in welcher der Verstorbene bestattet wird, wenn Sterbegemeinde und Bestattungsgemeinde nicht identisch sind.
Eine Transportgenehmigung, ausgestellt durch die Sterbegemeinde, ist erforderlich, wenn der Leichentransport in eine andere Gemeinde oder ins Ausland erfolgt.
Einäscherung
- Vorgehensweise:
- Bei der Abmeldung des Verstorbenen wird der Antrag auf Einäscherung gestellt.
- Nach Erledigung der anfallenden Formalitäten wird der Antrag auf Einäscherung an das Bestattungsunternehmen weitergeleitet.
- Preis: der Antrag auf Einäscherung ist kostenlos
Bereits zu Lebzeiten kann jeder Bürger die Wahl treffen zwischen einer Erdbestattung und einer Einäscherung.
Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Standesamt ihrer Gemeinde.
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Gemeindeverwaltung Burg-ReulandKönigshofstraße, Thommen, 64
4790 Burg-Reuland
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