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Aktuelles in der GemeindeEinspruch
Einreichung eines Einspruches
Der Einnehmer ist nicht zuständig, um über Beschwerden zu befinden. Der Zahlungspflichtige kann beim Gemeindekollegium der Gemeinde Burg-Reuland einen schriftlichen und begründeten Einspruch erheben. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab Versand des Steuerbescheides entweder ausgehändigt oder auf dem Postwege zugestellt werden. Die Beschwerde muss die Art der Steuer, das Steuerjahr und die Artikelnummer der Heberolle angeben. Eine Abschrift des gegenwärtigen Hebezettels ist der Beschwerde beizufügen.
Auskünfte über den Verlauf und den Stand des Einspruchs
Sie können sich jederzeit über den genauen Verlauf und den Stand Ihres Reklamationsschreibens informieren unter folgender Telefonnummer : 080/329014 - Finanzdienst.
Uns kontaktieren
Gemeindeverwaltung Burg-ReulandKönigshofstraße, Thommen, 64
4790 Burg-Reuland
Tel: 080 32 90 14
Fax: 080 32 99 15
Mail: info@burg-reuland.be