Laut neuem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen von März 2019 müssen alle VoG's bis zum 1. Januar 2024 ihre Satzungen an die neue Gesetzgebung angepasst und beim Unternehmensgericht hinterlegt haben. Dies ist eine große Aufgabe und sie kostet Zeit. Aber es gibt Mustersatzungen, Infoblätter und Beratungsangebote für die VOG's.
Zusätzliche Informationen und Unterstützung auf www.ostbelgienlive.be/vereine oder bei Frau Marieke GILLESSEN, Referentin für Ehrenamt und Vereinsarbeit im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, marieke.gillessen@dgov.be, 087 789 627. Informationen und Unterstützung auf www.ostbelgienlive.be/vereine